Verkehrsrechtsfragen
Seit Eröffnung des Uni-Tunnels soll man nun nicht mehr aus der Rathenaustraße nach links in die Pfälzer Straße abbiegen, was vor zwei Jahren noch ging. War ja auch nur eine Frage der Zeit, bis die empörten Leser sich bei der Volksstimme beschweren.
Ich schrieb oben allerdings bewusst 'soll', denn mir ist da bislang noch kein Zeichen 210 aufgefallen, welches die Fahrtrichtung vorschreibt. Vorhanden sind auf der linksseitigen Ampel nur Geradeauspfeile auf den Leuchten. Dessen vorschreibende Wirkung halte ich aber für unwichtig, zumal an der rechten Ampelanlage keine Pfeile aufgebracht sind. Bleibt nur noch die Fahrbahnmarkierung mit ausschliesslich geradeaus markierten Pfeilen, kann mich da mal bitte jemand aufklären inwiefern die einen Zwang bedeuten?
Comments
Jörg Scheibe on :
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_41.php
auf die StVO empfohlen; er enthält alles wichtige. Demnach verbietet der Geradeauspfeil (Z 297) das Linksabbiegen.
Sind die Bösen jetzt die, die das Linksabbiegen verbieten, weil die Verkehrsbelastung zu hoch ist oder die, denen es unbequem ist, mal anders zu fahren als in den Jahrzehnten vor dem Tunnelbau? (Ich mußte mich auch umgewöhnen
Gruß
Jörg
Jörg on :
Zum Glück konnte ich mich bezüglich der genauen Regelung schon schulen lassen, trotzdem danke für den Link!